Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hundeschule Hundeleicht
Inhaberin:
Susann Risch
Sperberstraße 7
83101 Rohrdorf
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Hundeschule Hundeleicht, Inhaberin Susann Risch (nachfolgend „Hundeschule Hundeleicht“ genannt).
(2) Mit der Buchung einer Leistung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Hundetrainings sowie die Vermittlung von Kenntnissen über Erziehung, Ausbildung und Haltung von Hunden.
(2) Zwischen der Hundeschule Hundeleicht und dem Kunden wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen.
(3) Die Hundeschule Hundeleicht schuldet keinen bestimmten Ausbildungserfolg oder ein bestimmtes Trainingsziel. Der Erfolg des Trainings hängt maßgeblich von der aktiven Mitarbeit des Hundehalters sowie den individuellen Voraussetzungen des Hundes ab.
(4) Sämtliche Empfehlungen und Trainingsmaßnahmen stellen Handlungsempfehlungen dar. Die Umsetzung erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden.
§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt über das Online-Buchungssystem WIX Bookings oder nach individueller Vereinbarung per E-Mail oder Telefon.
(2) Mit Abschluss der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der Hundeschule Hundeleicht zustande.
(4) Die Hundeschule Hundeleicht behält sich vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich online über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
(4) Der vollständige Rechnungsbetrag ist vor Beginn der jeweiligen Leistung fällig.
(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
5.1 Trainings (Einzeltraining und Gruppentraining)
(1) Vereinbarte Trainings können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert oder umgebucht werden.
(2) Erfolgt die Absage später oder erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum Termin, wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig.
(3) Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.
5.2 Workshops, Seminare und Trainingsreisen
(1) Für Workshops, Seminare und Trainingsreisen gilt eine kostenfreie Stornierungsfrist von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
(2) Bei einer späteren Stornierung werden 100 % der Teilnahmegebühr berechnet.
(3) Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht ebenfalls nicht, wenn die Veranstaltung vorzeitig verlassen oder einzelne Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
(4) Zur Vermeidung von Stornierungskosten kann nach vorheriger Zustimmung der Hundeschule Hundeleicht ein Ersatzteilnehmer benannt werden Bestimmungen unberührt.
§ 6 Rücktritt und Absage durch die Hundeschule Hundeleicht
(1) Die Hundeschule Hundeleicht ist berechtigt, Trainings, Kurse, Workshops, Seminare oder Trainingsreisen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Erkrankung oder Ausfall der Trainerin,
höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Naturereignisse oder behördliche Anordnungen),
Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl,
unvorhersehbaren organisatorischen Gründen,
sonstigen Umständen, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen.
(2) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet oder – nach Wahl des Kunden – auf einen Ersatztermin angerechnet.
(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Änderungen des Veranstaltungsortes oder geringfügige Änderungen des Ablaufs berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt oder zur Minderung der Teilnahmegebühr, sofern dadurch der Charakter der gebuchten Leistung nicht wesentlich verändert wird.
§ 7 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Teilnahme an sämtlichen Leistungen der Hundeschule Hundeleicht ist, dass der teilnehmende Hund
frei von ansteckenden Krankheiten ist,
gesundheitlich in der Lage ist, am Training teilzunehmen,
über den gesetzlich erforderlichen Impfschutz verfügt,
ordnungsbehördlich angemeldet ist (soweit gesetzlich vorgeschrieben),
und eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht.
(2) Die Hundeschule Hundeleicht ist berechtigt, entsprechende Nachweise (z. B. Impfpass oder Versicherungsnachweis) zu verlangen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Trainerin vor Beginn des Trainings über gesundheitliche Einschränkungen, bekannte Verhaltensauffälligkeiten oder Beißvorfälle seines Hundes zu informieren.
(4) Die Teilnahme erfolgt ausschließlich unter Beachtung der Anweisungen der Trainerin.
(5) Während des Trainings sind Hunde grundsätzlich angeleint zu führen. Ein Ableinen erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung der Trainerin.
§ 8 Ausschluss von der Teilnahme
(1) Von der Teilnahme können Hunde ausgeschlossen werden, wenn
sie an einer ansteckenden Erkrankung leiden,
sie den sicheren Ablauf des Trainings erheblich gefährden,
sie wiederholt unkontrollierbares oder aggressives Verhalten zeigen,
tierschutzrechtliche oder ordnungsrechtliche Gründe entgegenstehen.
(2) Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich am Training teilnehmen. Sofern ihre Teilnahme den Ablauf einer Gruppenveranstaltung erheblich beeinträchtigt oder andere Teilnehmer unzumutbar beeinflusst, kann die Hundeschule Hundeleicht die Teilnahme für einzelne Termine ausschließen oder eine alternative Lösung anbieten.
(3) Die Entscheidung über die Teilnahme eines Hundes an einer Gruppe trifft ausschließlich die Trainerin.
(4) Verstößt ein Teilnehmer wiederholt gegen die Anweisungen der Trainerin oder gefährdet Personen, Tiere oder den Ablauf einer Veranstaltung, kann die Hundeschule Hundeleicht den Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der weiteren Teilnahme ausschließen.
§ 9 Haftung
(1) Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen der Hundeschule Hundeleicht erfolgt auf eigene Verantwortung.
(2) Der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn selbst oder seinen Hund verursacht werden.
(3) Die Hundeschule Hundeleicht übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch teilnehmende Hunde, deren Halter oder Dritte verursacht werden.
(4) Begleitpersonen nehmen auf eigene Verantwortung an Veranstaltungen teil. Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.
(5) Die Haftung der Hundeschule Hundeleicht für Schäden ist – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Während Freilaufphasen tragen die Hundehalter die Verantwortung für ihren Hund. Die Entscheidung über das Ableinen eines Hundes entbindet den Halter nicht von seiner gesetzlichen Aufsichtspflicht.
(7) Für Listenhunde oder Hunde, für die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften besondere Anforderungen gelten, sind die entsprechenden gesetzlichen Nachweise (z. B. Haltegenehmigung, Wesenstest oder Negativzeugnis) vom Hundehalter auf Verlangen vorzulegen.
§ 10 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
(1) Während Trainings, Kursen, Workshops, Seminaren, Vorträgen sowie Trainingsreisen können durch die Hundeschule Hundeleicht oder von ihr beauftragte Personen Foto-, Video- oder Tonaufnahmen erstellt werden.
(2) Diese Aufnahmen können insbesondere für folgende Zwecke verwendet werden:
Veröffentlichung auf der Website der Hundeschule Hundeleicht
Beiträge auf Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, Facebook oder vergleichbare Plattformen)
Printmedien (z. B. Flyer, Broschüren oder Werbeanzeigen)
sonstige Maßnahmen der Eigenwerbung der Hundeschule Hundeleicht.
(3) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(4) Sofern Aufnahmen veröffentlicht werden sollen, auf denen Teilnehmer eindeutig erkennbar sind, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(5) Aufnahmen, auf denen ausschließlich Hunde oder nicht identifizierbare Personen zu sehen sind, bleiben hiervon unberührt, soweit keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Hundeschule Hundeleicht verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zur Terminorganisation, Rechnungsstellung sowie zur Kommunikation mit den Kunden.
(2) Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website der Hundeschule Hundeleicht zu entnehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.